Besuch regeln und vorschriften
1. Einlass in die Innenanlage
- Der Einlass in den Aqua-Park ist nur in der festgelegten Öffnungszeit mit einer gültigen Eintrittskarte (Chip-Armband) zugelassen, die an der Rezeption des Aqua-Parks im ersten Stock zu kaufen ist. Durch den Eintritt in die Bereiche der Innenanlage verpflichtet sich jeder Besucher zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung, erklärt sich mit den Bedingungen der Haus- und Badeordnung einverstanden und verpflichtet sich zur Beachtung der Hinweise der Mitarbeiter/innen des Bads.
- Die Tageskarte gilt nur an dem Tag der Ausstellung und nur während der Öffnungszeit. Für verlorene oder nicht in Anspruch genommene Eintrittskarten wird kein Ersatz gewährt. Der gekaufte Chip wird Eigentum des Besuchers und seine Gültigkeit ist unbegrenzt, unter der Bedingung der Einlage eines Kredits in Form eines Geldbetrags.
- Die Rezeption des Aqua-Parks wird 5 Minuten vor der Öffnung für die Öffentlichkeit geöffnet, und schließt 1 Stunde vor Betriebsschluss.
- Kinder im Alter von 1-3 Jahren dürfen die Pools nur in Begleitung und unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person über 18 Jahre betreten. Der Zutritt ist nur in den Kinderpool (Kinderplansche) in Badebekleidung zugelassen, die an der Taille und an den Hosenbeinen mit Gummi versehen ist.
- Kinder von 4 bis einschließlich 12 Jahre dürfen die Pools nur in Begleitung und unter Aufsicht einer erwachsenen Person über 18 Jahre betreten. Die Begleitperson ist für die ganze Aufenthaltsdauer für das Kind verantwortlich.
- Kinder über 13 Jahre, Studenten, Behinderte, Schwerbehinderte und Senioren müssen die Karte der Krankenkasse vorlegen.
- Personen mit beschränkter Bewegungsfähigkeit oder Orientierung ohne fremde Hilfe dürfen die Pools nur unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson betreten.
- Personen im Rollstuhl, auf Krücken, mit Schienen, Prothesen, Orthesen oder anderen hygienewidrigen Gegenständen ist der Eintritt in die Pools nur dann gestattet, wenn diese Gegenstände in einem geschlossenen Umkleideraum abgelegt und durch hygienisch unbedenkliche Gegenstände ersetzt werden. Ein Rollstuhl ist durch einen hygienisch unbedenklichen Duschenstuhl zu ersetzen, der vom Betreiber in der Gesamtanzahl von 3 Stück zur Verfügung gestellt wird.
- Aus hygienischen Gründen ist der Eintritt in die Pools nur in Badeanzug oder in Badebekleidung aus elastischem anliegendem Material ohne Accessoires aus Metall oder ähnlichen harten Materialien gestattet. Zulässig sind Bermudas, kurze Hose oder amerikanische Badehose.
- Der Eintritt in den Pool mit scharfen oder gebrochenen Gegenständen, und weiter mit Gegenständen, die sich vom Körper oder von der Badebekleidung lösen können, vor allem mit Haarteilen, Spangen, metallischen Schmuckstücken, u.a., ist verboten.
- Bei voller Besetzung des Pools mit Wasserattraktionen wird der Zutritt bis zur Freigabe der Kapazität gesperrt.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzung zu beschränken oder einige Teile des Aqua-Parks Olomouc für eine notwendige Instandhaltung und für den Betrieb in der Nebensaison, und weiter aus objektiven Gründen (z.B. schlechtes Wetter, volle Kapazität, Notsituation, usw.) ohne Anspruch auf die Rückerstattung der Eintrittsgebühr zu schließen.
- Eintrittsverbot in die Pools und in andere Bereiche der Anlage:
- 1. Für Personen mit Fieber, Bindehautentzündung, Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten, Parasiten, Ausschlägen, von Ausflüssen begleiteten Krankheiten und Bazillenträgern.
- 2. Für Personen, die in Quarantäne wegen des Auftretens von Infektionen sind, Familienmitglieder oder die zum Haushalt gehörenden Personen, bei denen eine ansteckende Krankheit aufgetreten ist und der Kranke nicht isoliert wird.
- 3. Für Personen, die von Insekten befallen sind, betrunken sind, oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen.
- 4. Für Tiere.
Diese Haus- und Badeordnung dient zur Einhaltung der geltenden Vorschriften, zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit der Besucher der Freizeitanlage AQUA-PARK OLOMOUC und muss von den Besuchern unbedingt eingehalten werden.
Diese Haus- und Badeordnung dient zur Einhaltung der geltenden Vorschriften, zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit der Besucher der Freizeitanlage AQUA-PARK OLOMOUC und muss von den Besuchern unbedingt eingehalten werden.
Date of issue: May 30 2009
Operator: AQUAPARK OLOMOUC, a.s.
Operator: AQUAPARK OLOMOUC, a.s.
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